Wartung

Wartung

Nachkommend die Informationspflichten für Betreiber und Eigentümer!

Für Gasgeräte und deren Abgasabführungen schreibt die TRGI 2018 spätestens eine jährliche Wartung vor diese ist nach Herstelleranweisung durchzuführen. Im Rahmen dieser Überprüfung kann auch die notwendige jährliche Gasschau für Rohrleitung und Absperreinrichtungen durchgeführt werden. Um Gefahren schon im Keim zu ersticken müssen wir alle Anlagen die Gefahr auslösen können regelmäßig nach den Regeln der Technik die in der Landesbauordnung verankert sind warten und gegebenenfalls in den Sollzustand bringen. Dies gilt auch für ÖL Anlagen. Bitte informieren Sie sich in den Herstellerunterlagen diese sind für die Wartung und Regelung sowie weitere Spezifizierungen nach EN 12170 bzw. EN 12171 gegliedert für Anlagen die qualifiziertes oder nicht qualifiziertes Bedienungspersonal erfordern.

Wartungen für Wärmepumpen werden auch nach Herstelleranweisung durchgeführt, die hydraulischen Komponenten wie Sicherheitsventile - Ausdehnungsgefäße - Rohrsystem - Befestigung - weitere, sind auch hier zu prüfen.
Ein korrekt arbeitendes Ausdehnungsgefäß mit gegebenenfalls seiner Druckhalteeinrichtung kann den Korrosion vermindern. Wenn keine Luft durch einen Druckabfall im oberstem System angesaugt werden kann, wird sich der Sauerstoffanteil im Wasser klein halten und damit haben Heizsysteme gute Chancen für eine hohe Lebensdauer. Informieren Sie sich in unserer Rubrik Heizung VDI 2035

Auch Trinkwasseranlagen sind zu warten. dies schreibt die Trinkwasserverordnung vor. Trinkwasser ist für den menschlichen Gebrauch dar. Damit das ohne negative Einflüsse wie Krankheiten - Vergiftungen für den Mensch Genuss sowie auch Entspannung bleibt müssen Trinkwasseranlagen regelmäßig gewartet werden.
Warum warten bis Leben gefährdet wird? Denken Sie daran Sie sind verantwortlich!

Heizung aus Bonn